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Schallschutz

Um die planmäßige Nutzung von Wohn- und Arbeitsräumen zu gewährleisten ist ein ausreichender Schallschutz unverzichtbar und gesetzlich vorgeschrieben. Eine entsprechende Vorsorge ist ebenso bei der Verkehrswegeplanung und Lärmsanierung an Straßen zu treffen. Der Nachweis des Mindestschallschutzes nach DIN 4109 gehört dabei zu den bautechnischen Nachweisen, die zur Erteilung der Baugenehmigung erbracht werden müssen.

Die Wirkung der vorgesehenen Maßnahmen muss außerdem während und nach der Bauphase kontrolliert und sichergestellt werden.

 

Folgende Gutachten und Nachweise erhalten Sie von uns:

  • Gutachten im Zuge der Bauplanung
  • Genehmigungsgutachten und Schallschutznachweise
  • Lärmaktionsplanungen gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie
  • Prognosegutachten und Bestandsaufnahmen